Wertgutachten
Lassen Sie ihre Immobilie fachmännisch bewerten
Wir bieten Ihnen eine Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke gemäß BauGB und ImmoWertV an.
Weche Art von Gutachten gibt es?
Je nach Anforderung und Zweck, können sie zwischen einem Komplettgutachten und einem Kurzgutachten wählen. Der Unterschied zwischen den beiden Varianten liegt in der Beschreibung.
Hier wird beim Kurzgutachten auf die Dokumentation der Lage, Baubeschreibung, sowie auf die Bewertung von Belastungen und Rechten, sowie den Anlagen wie Fotos, Berechnungen, etc. verzichtet.
Weitere Erläuterungen des Umfangs finden sie in der Tabelle unterhalb.
Die Wertexpertise vorab
Für einen ersten Überblick können sie auch eine Wertexpertise erhalten.
Diese dient jedoch nur als Wertindikation und ersetzt nicht ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes.
WertExpertise
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Kurzgutachten
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Vollgutachten
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Wertindikation | Verkehrswert gem. § 194 BauGB |
Verkehrswert gem. § 194 BauGB |
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Vor-Ort-Besichtigung durch qualifizierten Gutachter | optional | ✓ | ✓ |
Wertermittlung über zwei separate Wertermittlungsverfahren gem. ImmoWertV |
✗ | ✓ | ✓ |
Auskunft über Mängel und Schäden | ✗ | ✓ | ✓ |
Objektbeschreibung | ✗ | ✓ kurze Beschreibung | ✓ detaillierte Beschreibung |
Prüfung Altlastenkataster und Baulastenverzeichnis | ✗ | ✗ | ✓ |
Prüfung der bau- und abgaberechtlichen Situation | ✗ | ✗ | ✓ |
Berücksichtigung von Mietverhältnissen | ✗ | ✗ | ✓ |
Bewertung von sonstigen Lasten | ✗ | ✗ | ✓ |
Grundhonorar für 1+2 Familienhäuser und Eigentumswohnungen | ab 250,00 € incl. MwSt |
ab 1150,00 € incl. MwSt ¹ ² |
ab 1.449,00 € incl. MwSt bzw. gemäß Honorarrichtlinie ¹ |
¹ zzgl. Nebenkosten gemäß Honorar-Richtlinie
² Die Bewertung von Mietverhältnissen, sowie anderen Lasten und Rechten, kann je nach Aufwand angeboten werden.
Für Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot
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